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Transportschaden

Wichtige Information, bitte unbedingt beachten!

Um Entschädigungs-Ansprüche bei Transportversicherungen anmelden zu können, müssen Beauftragte der anliefernden Transportunternehmen rechtzeitig über einen Schaden informiert werden. 

  • Äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen vor Abnahme der Sendung durch den Spediteur auf den Begleitpapieren bescheinigt werden.
  • Verdeckte Schäden, die erst beim Auspacken sichtbar werden, müssen uns sofort schriftlich gemeldet werden.

Folgende Frist ist unbedingt einzuhalten:
Paketdienste, DHL und Spediteure innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Sendung! 

  1. Lassen Sie die Ware und Verpackung in jedem Falle unverändert, benutzen Sie die Ware noch nicht.
  2. Dokumentieren Sie den Schaden mit einer Digitalkamera.
  3. Melden Sie den Schaden (an den auf dem Lieferschein vermerkten Ansprechpartner).

Kindermann benötigt Original-Begleitpapiere der Sendung mit Schadensbestätigung.

Ohne diese Unterlagen und nach Überschreitung obiger Frist ist eine Regulierung des Schadens nicht möglich!

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