|
  |
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen
I. Geltungsbereich
- Soweit keine abweichende Einzelvereinbarung getroffen wird, unterliegen unsere Angebote, Verkäufe, Reparaturen und sonstige Leistungen gegenüber Unternehmern („Besteller“) den nachstehenden Bedingungen.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Weder in der Bezugnahme auf ein Schreiben, das abweichende Geschäftsbedingungen enthält oder auf diese verweist, noch in der Lieferung durch uns liegt ein Einverständnis zu anderen Bedingungen.
II. Angebote
- Unsere elektronischen Medien, Kataloge, Prospekte, Preislisten und sonstigen Publikationen (zusammen „unsere Publikationen“) informieren lediglich über unser Produktsortiment und stellen keine Angebote im Sinne des § 145 BGB dar. Abbildungen und Maßangaben in unseren Publikationen stellen in keinem Fall die Zusicherung einer Eigenschaft dar, auch lässt sich aus ihnen nicht eine spezielle Eignung herleiten. Änderungen behalten wir uns vor.
- Angebote sind freibleibend, soweit nicht von unserer Seite eine Bindungsfrist angegeben ist.
- An allen von uns zur Verfügung gestellten Mustern, Plänen, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Verwertungsrechte uneingeschränkt vor.
III. Vertragsschluss
- Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung von uns schriftlich bestätigt oder die Lieferung ohne gesonderte Bestätigung ausgeführt wurde.
- Ein Vertrag, der die Lieferung von Sonderanfertigungen zum Gegenstand hat, kommt abweichend von Ziffer III. 1 erst zustande, wenn die von uns erstellte Maßskizze / Freigabezeichnung bzw. Auftragsbestätigung vom Besteller schriftlich bestätigt ist.
IV. Preise
- Es gelten die am Liefertag gültigen Preise zuzüglich Umsatzsteuer. Übersteigt der am Liefertag geltende Preis den am Tag der Bestellung gültigen Preis jedoch um mehr als 5 %, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Bei Bestellungen unter 100 Euro netto (außer Ersatzteil- und Nachlieferungen) wird (zusätzlich) ein Mindermengenzuschlag von 5 Euro netto berechnet.
V. Versandkosten und Transportversicherung
- Unsere Preise verstehen sich ab Werk, d.h. der Besteller hat (zusätzlich) sämtliche mit der Versendung der Waren in Zusammenhang stehenden Kosten zu tragen. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen.
- Die Versandkosten ab Werk Ochsenfurt betragen für Lieferungen im Inland je Standard-Paket bis 31,5kg und Abmessung 120x60x60 cm (L x B x H) pauschal 5 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
- Die Kosten für die Transportverpackung entsprechen unserem Selbstkostenpreis. Bei frachtfreier Rücksendung von Transportverpackungen in einwandfreiem Zustand werden dem Besteller die Kosten nach unserer Wahl zurückerstattet oder gutgeschrieben.
- Die Kosten der Transportversicherung, die wir in jedem Fall (ausgenommen Selbstversicherer nach schriftlicher Mitteilung) bei der Versendung von Waren für den Besteller abschließen, betragen jeweils 0,06 % des Nettowarenwerts.
VI. Gefahrübergang, Transport
- Die Gefahr geht bei Abholung der Ware durch den Besteller mit der Übergabe an diesen über, ansonsten mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer.
- Für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung der Ware in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, haften der Spediteur oder der Frachtführer nach den gesetzlichen Vorschriften. Wir empfehlen, in einem Schadensfall eine sofortige Tatbestandsaufnahme zu veranlassen. Das Formular „Zur Beachtung in Schadensfällen“ ist allen Sendungen beigefügt.
VII. Lieferverpflichtung
- Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten voraus. Dies gilt aber nur dann, wenn wir die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von uns gelieferten Waren getroffen und die Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt haben. Wir verpflichten uns, den Besteller bei Eintritt von Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Lieferung und Leistung unverzüglich zu verständigen. Diese Ereignisse berechtigen den Besteller, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten.
- Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen Verzögerung vom Vertrag zurücktritt oder auf Lieferung besteht.
VIII. Zahlungsbedingungen
Warenrechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Reparatur- und Servicerechnungen sind ohne Abzug sofort nach Zugang beim Besteller fällig.
IX. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.
- Der Besteller ist – vorbehaltlich der Regelung in Ziffer VIII. – zur Weiterveräußerung bzw. zur Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt schon jetzt die hierdurch begründeten Forderungen in Höhe des mit uns vereinbarten Preises der Vorbehaltsware (einschließlich Umsatzsteuer, Versand- und Versicherungskosten) mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab. Wir nehmen diese Abtretungen an.
- Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Wenn der Besteller mit fälligen Zahlungen in Verzug ist, seine Zahlungen eingestellt hat oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt worden ist, sind wir jedoch berechtigt, die Einziehungsbefugnis zu widerrufen, die Abtretung gegenüber den jeweiligen Drittschuldnern offenzulegen und die Forderungen einzuziehen. Die Offenlegung der Forderungsabtretung und die Einziehung der Forderungen werden wir dem Besteller unter Fristsetzung schriftlich androhen. Erlischt die Einziehungsbefugnis des Bestellers, sind wir berechtigt, die Aushändigung aller Unterlagen über die abgetretenen Forderungen zu verlangen.
X. Mängelansprüche
- Im Falle von Sach- und / oder Rechtsmängeln ist unsere Haftung auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für uns unzumutbar, kann der Besteller unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der Ziffer XII. die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
- Der Besteller ist verpflichtet, offensichtliche Sachmängel unverzüglich nach Empfang der Ware anzuzeigen. Die Anzeige eines solchen Mangels muss spätestens 7 Tage nach Empfang der Ware an uns versandt werden. Zeigt sich später ein Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen. Unterlässt der Besteller eine solche Anzeige, gilt unsere Leistung als genehmigt. Gleichzeitig mit der Mängelanzeige ist der beanstandete Artikel bei uns zur Rückholung anzumelden (RMA-Verfahren).
- Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die bei uns entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen, wenn der Besteller erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt und die Ursache für die von ihm beanstandete Erscheinung in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.
- Keine Mängelansprüche bestehen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit und bei natürlicher Abnutzung. Mängelansprüche bestehen ferner nicht, soweit Schäden nach Gefahrübergang auf fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung durch den Besteller oder einen Dritten (insbesondere auf fehlerhaftem Einbau sowie mangelnder Wartung und / oder Inspektion) beruhen. Nimmt der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, so bestehen für diese und die daraus resultierenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
- Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang.
- Für Schadensersatzansprüche des Bestellers (einschließlich Folgeschäden und immaterielle Schäden) in Folge von Schlecht- oder Nichtleistung haften wir ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer XII.
XI. Haftung
- In Fällen vorsätzlicher Pflichtverletzung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- In Fällen grob fahrlässiger Pflichtverletzung ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (etwa solcher, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade uns auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir keinen Vorsatz zu vertreten hat.
- Unsere Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz.
- Soweit nicht in Ziffern XII. 1. bis 4. abweichend geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
- Sämtliche Schadensersatzansprüche des Bestellers verjähren innerhalb eines Jahres ab Anspruchsentstehung und diesbezüglicher Kenntnis des Bestellers. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Bestellers, soweit wir gemäß Ziffern XII. 1. bis 4. unbeschränkt haften; diese verjähren nach den gesetzlichen Regelungen.
XII. Entsorgung
Unsere Preise schließen die Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten (im Sinne des § 3 ElektroG) anderer Nutzer als privater Haushalte nicht ein. Der Besteller wird solche Altgeräte nach seiner Wahl im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften auf eigene Kosten entsorgen oder diese Verpflichtung einem Dritten auferlegen. Der Besteller stellt uns von der dem Hersteller obliegenden Verpflichtung zur Rücknahme und Entsorgung gemäß § 10 Abs. 2 ElektroG sowie von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
XIII. Rücknahme mangelfreier Waren
Werden mangelfreie Waren nach vorheriger Anmeldung (unter Angabe der RMA-Nummer) vom Besteller zurückgesandt, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Nettowarenwertes, mindestens jedoch 25 Euro und die geltende Umsatzsteuer pro Artikel. Eine Gutschrift des Nettowarenwerts – abzüglich der Bearbeitungsgebühr – erfolgt nur, wenn es sich bei der zurückgesandten Ware nicht um Sonderanfertigungen handelt und sich die Ware in einwandfreiem Zustand befindet. Software wird nur unbenutzt und versiegelt zurückgenommen.
XIV. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Ochsenfurt. Gerichtsstand ist Würzburg. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
XV. Übersetzungen
Die Übersetzung dieser AGB in Fremdsprachen ist nur zum besseren Verständnis für unsere Kunden. Rechtsverbindlich ist allein die deutsche Fassung.
XVI. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieser AGB im Übrigen nicht.
Stand: 07.06.2010MF
|
 |

|
 |